Aktuelles
Aus- und Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar
25.11.2015
Ab 1. Januar 2016 können Angestellte alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten bis 12'000 Franken jährlich von den Steuern abziehen. Dies gilt auch für Ausbildungskosten und Aufwendungen für den beruflichen Aufstieg oder freiwillige Umschulungskosten, welche bisher vom Steuerabzug ausgenommen waren. Mit dem neuen Steuergesetz wird nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildung unterschieden. Abzugsberechtigt sind die Kosten für Hochschulstudien, die höhere Berufsbildung, aber auch kürzere Aus- und Weiterbildungen.